Neue OZ: Kommentar zu Inneres
Justiz
Terrorcamps
Osnabrück (ots)
Missglückt
Fast vier Jahre lang haben Union und SPD um ein Gesetz gerungen, das Aufenthalte in islamistischen Terror-Schmieden unter Strafe stellt. Herausgekommen ist ein Kompromiss, mit dem niemand zufrieden sein kann.
Die Strafverfolger nicht, weil Absolventen eines Terrorcamps der erforderliche Vorsatz eines späteren Anschlags kaum nachzuweisen ist. Die Justiz nicht, weil die Vorschriften derart kompliziert sind, dass die Gerichte damit große Mühe haben werden. Und die Bürger nicht, weil neue Anti-Terror-Gesetze, die nur auf dem Papier stehen, mehr Sicherheit lediglich vorgaukeln.
Umso bedenklicher ist es, dass die Koalition erhebliche rechtsstaatliche Kollateralschäden in Kauf nimmt: Denn das Terrorcamp-Gesetz bedeutet einen großen Schritt weg vom klassischen Strafrecht, nach dem Menschen für ihr Handeln und grundsätzlich nicht für verwerfliche Pläne bestraft werden. Die Bundesjustizministerin ist sich dessen durchaus bewusst. Deshalb leistete sie lange Widerstand, darum spricht sie nun davon, die Pläne seien verfassungsrechtlich auf Kante genäht.
Praktischer Nutzen und rechtsstaatliche Kosten des neuen Anti-Terror-Strafrechts stehen also in keinem Verhältnis. Nun hängt es an der FDP, ob die missglückten Vorschriften im Bundesrat noch gestoppt werden. Knicken Westerwelle und Co. ein, steht auch die selbst ernannte Bürgerrechtspartei am Ende als Verlierer da.
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