Neue OZ: Kommentar zu Bundeswehr
Auslandseinsätze
Justiz
Osnabrück (ots)
Blick ins Grundgesetz
Schade, dass einige Oppositionspolitiker das Grundgesetz nur äußerst oberflächlich kennen. Anders lässt sich die Aufregung um eine zentrale Gerichtsbarkeit für Soldaten nicht erklären, die die neue Bundesregierung etablieren möchte. Schließlich räumt die Verfassung dem Bund ausdrücklich die Errichtung eines Wehrstrafgerichts für Auslandseinsätze ein, wie auch der Richterbund bestätigen muss.
Das einzig Skandalöse an dem Regierungsplan besteht darin, dass er noch nicht umgesetzt ist. Die Bundeswehr hat bislang bei Kampfeinsätzen in Afghanistan nicht nur den Gegner im Nacken, sondern auch den Staatsanwalt. Diese Rechtsunsicherheit schwächt die Moral der Truppe und den Einsatz insgesamt. Kriegsverbrechen müssen hart geahndet werden. Aber: Es ist unnötig, jedes tödliche Gefecht von sachfremden Behörden später juristisch aufarbeiten lassen zu wollen.
Es dürfte kein Zufall sein, dass derzeit US-Einheiten im Raum Kundus Taliban-Kämpfer außer Gefecht setzen - nicht die Bundeswehr. Die öffentlichen Vorverurteilungen von Oberst Klein und anderer Soldaten schrecken ab. Wenn die Mehrheit des Bundestages die Soldaten aber an den Hindukusch entsendet, dann müssen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen. Alles andere ist der Truppe nicht zuzumuten.
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