Neue OZ: Kommentar zu Kündigungen bei Kleindiebstählen
Osnabrück (ots)
Nicht gleichmachen
Niemand soll im Büro etwas mitgehen lassen oder jemanden beklauen. Dennoch ist es ungerecht, wie hart im Arbeitsrecht Bagatellen geahndet werden. Keine Abmahnung, sondern Kündigung, sofort und fristlos. Wegen einer Frikadelle. Wegen eines genaschten Brötchens. Absurd.
Im Strafrecht gilt ein Verdächtiger so lange als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Das ist gut so. Im Arbeitsrecht reicht ein Verdacht, um dem Betreffenden die Höchststrafe - nämlich den Rauswurf - zu verpassen. Das ist beschämend.
In dieser Hinsicht erscheint der Vorstoß der SPD plausibel, ja willkommen für die, denen das Unbehagen nach dem Kündigungsirrsinn der letzten Monate noch präsent ist.
Es kommt der SPD hier aber wohl in erster Linie darauf an, endlich einmal wieder als Beschützerin der Arbeitnehmerrechte aufzufallen. Dieses Ziel schiebt sie in den Vordergrund.
Auf Details will sie sich aber leider nicht festlegen - und kann es wohl auch nicht. Denn was ist eine Bagatelle? Wann ist das Vertrauensverhältnis zwischen Chef und Angestelltem zerstört? Wann ist es noch zu retten? Fälle, bei denen Mitarbeitern wegen einer Kleinigkeit gekündigt wird, sind meist so komplex, dass sie einer Einzelprüfung bedürfen. Das aber, bevor sie Thema von Gerichten und neuen Gesetzen werden.
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