Neue OZ: Kommentar zu Prozesse
Mord
Jugendstrafrecht
Sicherungsverwahrung
Osnabrück (ots)
Auf dünnem Eis
Die Bundesregierung hat sich mit den Vorschriften zur Sicherungsverwahrung für junge Schwerkriminelle juristisch auf dünnes Eis begeben. Die Gefahr, darauf einzubrechen, ist mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht gebannt. Denn im Jugendstrafrecht hat sich die Grundregel bewährt, dass Erziehung und Resozialisierung im Mittelpunkt stehen. Dieses Prinzip wird eingeschränkt, wenn junge Menschen auf Dauer eingesperrt bleiben.
Das soll zwar nur für schwere Fälle gelten, in denen die Rückfallgefahr des Inhaftierten besonders hoch ist. Doch genau hier liegt das Kernproblem: Gerade bei jungen Leuten mitten in der Persönlichkeitsentwicklung ist die Gefahrenprognose überaus schwierig. Gutachter und Richter stellt sie vor noch größere Probleme als bei Erwachsenen. Gut möglich also, dass das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Menschenrechtsgerichtshof deshalb bald einen noch engeren Anwendungsbereich der Vorschriften fordern.
Natürlich muss ein Sexualmörder wie im Fall von Daniel I. nach seiner Strafe weggesperrt bleiben, solange er als gefährlich gilt. Damit es aber wirklich nur die absoluten Härtefälle wie ihn trifft, sollte die Justizministerin ihre angekündigte Reform der Sicherungsverwahrung mit Fingerspitzengefühl zügig angehen. Es gilt, dabei die Verantwortung für mögliche Opfer zuerst im Blick zu haben, ohne aber die Grundsätze des Rechtsstaats zu vergessen.
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