Neue OZ: Kommentar zu Musik
Prozesse
Urteil
Osnabrück (ots)
Ersböserjunge
Bushidos Label heißt ersguterjunge; er selbst ist aber ein Böser, der Urheber- und Persönlichkeitsrechte verletzt. Das sagt der Richter. Bushido wird darüber höchst zufrieden sein. Sein Gerechtigkeitssinn ist aktenkundig. Unvergessen sein Kampf gegen jenen Rentner, über dessen PC illegal Bushido-Songs heruntergeladen wurden. (Womöglich war sein WLAN-Anschluss nicht sicher.) Wie peinlich muss es dem Rapper gewesen sein, dass ihm nun ein ähnlicher Lapsus unterlief! Das Urteil rückt die Sache gerade, gewiss in seinem Sinn. Zumal er seit seinem Kinofilm als Gangster offiziell geläutert ist.
Auch ästhetisch ist die Sache erfreulich: 2003 wurde sein Album "Vom Bordstein bis zur Skyline" wegen wüster Texte indiziert. Nun darf auch die Antwort "Von der Skyline zum Bordstein zurück" nicht mehr verkauft werden. Das ist doch eine runde Sache. Auch wenn das zweite Verbot sich nicht ganz so gut vermarkten lässt wie das erste.
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