Neue OZ: Kommentar zu Prozessdauer
Osnabrück (ots)
Längst überfällig
Endlich: Ein besserer Schutz vor verschleppten Prozessen ist längst überfällig. 58 Mal hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten wegen zu langer Verfahren vor deutschen Gerichten verurteilt, allein in diesem Jahr vier Mal.
Seit einem Jahrzehnt pochen die europäischen Richter zudem darauf, Bürgern und Unternehmen in Deutschland per Gesetz ein Druckmittel zu geben, um die Mühlen der Justiz zu beschleunigen. Die mahlen in Einzelfällen grotesk langsam, was die im EU-Vergleich durchaus gute Gesamtbilanz deutscher Richter und Staatsanwälte erheblich trübt.
Jenen Landesregierungen, die ihre Justiz auf Sparflamme halten und damit eine allzu langwierige Rechtsfindung hinnehmen, will die Bundesjustizministerin nun ans Portemonnaie. Ihnen sollen künftig Entschädigungsklagen der Betroffenen drohen.
Ein Durchbruch ist Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit ihrem Entwurf freilich nicht gelungen. Denn der Weg zur Entschädigung für den Bürger ist beschwerlich. Zum einen sieht das geplante Gesetz ein kompliziertes Verfahren vor. Zum anderen bleibt es im entscheidenden Punkt vage: wann ein Verfahren als verzögert gilt. Großer Druck lässt sich mit derartigen Vorschriften nicht
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