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Neue OZ: Kommentar zu Urteile
Medizin
Sterbehilfe

Osnabrück (ots)

Grenzen verwischt

Der Bundesgerichtshof hat zwar den Willen des Patienten zur Selbstbestimmung gestärkt. Er hat zugleich etwas mehr Rechtsklarheit geschaffen, und das kommt Ärzten, Pflegern und Angehörigen zugute. Dennoch bleibt zweifelhaft, ob die Karlsruher Richter ein hilfreiches Urteil gefällt haben. So droht künftig die Gefahr des Missbrauchs, wenn jemand seinen Wunsch zu sterben lediglich im Vier-Augen-Gespräch, nicht aber eindeutig und schriftlich niedergelegt hat. Das ist fatal, wenn es um Fragen von Leben und Tod geht. Denn wenn erst einmal die künstliche Ernährung ausgesetzt wird oder andere lebenserhaltende Maßnahmen abgebrochen werden, ist diese Entscheidung endgültig und unwiderruflich.

Zudem fragen sich Ärzte, die Leben retten wollen, wie sie sich verhalten sollen. Müssen sie künftig gegen ihr Gewissen handeln? Als problematisch erweist sich auch, dass die Juristen die Grenzen zwischen der bisher erlaubten passiven und der weiterhin verbotenen aktiven Sterbehilfe verwischen. Ein Unterschied, der ethisch von großer Bedeutung ist. Viele heikle Fragen zur Sterbehilfe bleiben damit nach wie vor unbeantwortet. Sie können nicht von Juristen gelöst werden. Vielmehr sind Politiker gefragt. Sie müssen die Gesetzeslücken bei der Patientenverfügung schließen.

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Telefon: 0541/310 207

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