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Neue OZ: Kommentar zu Steuern
Homosexuelle
Verfassungsgericht

Osnabrück (ots)

Die Politik traut sich nicht

Das Urteil aus Karlsruhe war längst überfällig: Wenn der Staat gleichgeschlechtlichen Partnern zu Lebzeiten die gleichen Pflichten wie in einer Ehe von Mann und Frau auferlegt, muss er ihnen auch die gleichen Rechte geben - vor und nach dem Tod.

Seit fast zehn Jahren sind eingetragene Lebensgemeinschaften von Schwulen und Lesben in Deutschland möglich. So lange fordert der Staat diesen Paaren ab - wie auch Ehepaaren - im Krisenfall ökonomisch füreinander einzustehen. Es ist nicht einzusehen, warum der Staat den Partnern einer Homo-Ehe nach dem Tod nicht die gleichen Rechte gibt. Das Bundesverfassungsgericht macht mit dieser Ungerechtigkeit Schluss. Und das ist auch gut so.

Das Urteil aus Karlsruhe ist ein weiterer Schritt, die Lebensgemeinschaft homosexueller Paare der Ehe vollständig gleichzustellen. Jahrzehnte, nachdem Homosexualität als Verbrechen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wurde, ist es nun an der Zeit, die Partnerschaft von Schwulen und Lesben endlich ohne Ausnahmen wie die Institution Ehe zu behandeln. Die Akzeptanz dazu ist in großen Teilen der Bevölkerung längst vorhanden. Einzig die Politik traut sich offensichtlich nicht. Bleibt zu hoffen, dass die Politik die weitere Gleichstellung der Rechte von Schwulen und Lesben nicht den Gerichten überlässt.

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Telefon: 0541/310 207

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