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Neue OZ: Kommentar zu Justiz
Sicherungsverwahrung

Osnabrück (ots)

Hart an der Grenze

Die schwarz-gelbe Koalition geht mit ihrem Kompromiss zur Sicherungsverwahrung hart an die Grenze des Rechtsstaats. Mehr war nicht drin, wenn die neuen Vorschriften vor den Augen der obersten Richter in Karlsruhe und Straßburg bestehen sollen.

Jene 65 Straftäter, die nach einem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs nach wie vor zu Unrecht in deutschen Gefängnissen sitzen, lassen sich nicht länger einfach wegsperren. Auch wenn das mancher in der Union vorgaukelte. Es reicht nicht mehr, das Schild an der Zellentür von Strafe in Sicherungsverwahrung zu ändern. Wer nach verbüßter Haft zum Schutz der Allgemeinheit weiterhin eingeschlossen bleibt, der muss zugleich die Chance bekommen, mit Therapeuten an sich zu arbeiten. Nur so kann er eines Tages vielleicht wieder in Freiheit gelangen. Diese Perspektive billigen das Grundgesetz und die Menschenrechtskonvention selbst dem schlimmsten Verbrecher zu.

Union und FDP tragen dem Rechnung, indem sie Therapie und Resozialisierung bei Sicherungsverwahrten endlich viel stärker in den Fokus rücken wollen. Das ist freilich kein Freibrief für jene Gewalttäter, bei denen eine Abkehr von ihren Triebtaten nicht zu erwarten ist. Sie können auch künftig auf Dauer von der Bevölkerung ferngehalten werden. Die Koalition hat also doch noch eine vernünftige Reform hinbekommen. Nach dem absurden Schlagabtausch der vergangenen Monate war es höchste Zeit.

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