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Neue OZ: Kommentar zu Urteile
Soziales
Elternunterhalt
BGH

Osnabrück (ots)

Privat vor Staat

Privat geht vor Staat - diese Reihenfolge muss auch und gerade in Unterhaltsfragen gelten. Deshalb ist es richtig, dass der Bundesgerichtshof den Grundsatz der familiären Solidarität nun abermals verteidigt hat. Zu Recht legt das Gericht die Messlatte sehr hoch, wenn Lasten des Unterhalts auf den Steuerzahler abgewälzt werden sollen. Ob das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern nun gut oder schlecht ist: Sie haben grundsätzlich füreinander einzustehen, sobald eine Seite bedürftig wird und die andere zahlen kann. Es ist ein gesellschaftlich bedenklicher Trend, dass diese Einsicht schwindet und zunehmend die Gerichte einschreiten müssen.

Was freilich nicht bedeutet, dass jeder Widerstand gegen eine Unterhaltspflicht verwerflich wäre. Natürlich gibt es Fälle, in denen es Kindern nicht zumutbar ist, für die eigenen Eltern aufzukommen. Wer in seiner Kindheit und Jugend grob vernachlässigt, immer wieder geschlagen oder gar missbraucht wurde, der muss seine Peiniger als Erwachsener mit guten Gründen nicht unterstützen. Ein derart krasses, vorsätzliches Fehlverhalten schließt jeden Anspruch auf Hilfe aus. Wo Eltern aber aufgrund einer schweren Krankheit nicht zu hinreichender Fürsorge in der Lage waren, liegt der Fall anders. Hier bleiben die Kinder zur Solidarität verpflichtet - nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch. So schwer die Hilfe mit Blick auf eine traurige Vergangenheit auch fallen mag.

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Telefon: 0541/310 207

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