Neue OZ: Kommentar zu Prozesse
RAF
Becker
Osnabrück (ots)
Chaos in Stammheim
Dass Verena Becker 1977 absolut gewaltbereit war, ist unbestritten. Sie war blutjung und voller Hass auf "die BRD", den Kapitalismus und den aus RAF-Sicht imperialistischen Führungsanspruch westlicher Staaten. Sie nannte den Staat, in dem sie lebte, ein "Schweinesystem", regte an, Autos in die Luft zu jagen, um auf die Sache der RAF aufmerksam zu machen. Sie beteiligte sich an Sprengstoffanschlägen und schoss auf Polizisten.
Dass die heute 58-Jährige aber vor 33 Jahren den damaligen Bundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter erschoss, wird das Stuttgarter Oberlandesgericht ihr nicht nachweisen können. Auch wenn Bubacks Sohn Michael als Nebenkläger auf einem solchen Mordvorwurf besteht und mutmaßt, der Sicherheitsapparat habe Becker jahrzehntelang gedeckt - selbst die Bundesanwaltschaft sieht in Becker nicht die Schützin von damals.
Becker hat 1977 wegen anderer Verbrechen bereits "lebenslänglich" bekommen - ihren Anteil am Buback-Mord sparte die Bundesanwaltschaft aber erklärtermaßen aus. Er falle angesichts der anderen Taten nicht ins Gewicht, hieß es - nebulös war das schon. Ein bisschen wirkt der neue Prozess deshalb wie der Versuch, nachträglich Ordnung in das mörderische RAF-Chaos zu bringen. Becker selbst wird auch nach 33 Jahren nichts zum Gelingen beitragen.
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