Neue OZ: Kommentar zu Tiere
Hundegesetz
Osnabrück (ots)
Klare Verbesserung
Es hat lange gedauert, bis in Niedersachsen ein schlüssiges Konzept für die Hundehaltung entwickelt worden ist. Das begann 1999 mit dem später vom Bundesverwaltungsgericht kassierten Versuch, vermeintlich besonders beißwütige Rassen aus dem Verkehr zu ziehen. Danach folgte im zweiten Anlauf ein Regelwerk, das mit Auflagen Schutz vor gefährlichen Tieren bieten sollte. Und nun gibt es einen weiteren Ansatz mit eher präventiven Elementen wie Halterschulung, umfassender Registrierung und vorsorglicher Haftpflicht.
Kein Zweifel: So mancher Hundebesitzer wird diesen Maßnahmenkatalog als lästig empfinden, zumal er auch noch einiges an Kosten verursacht. Allerdings gibt es dazu keine Alternative. Noch immer kommt es zu oft verheerenden Beißattacken von Hunden, deren Halter ihre Tiere unzureichend beherrschen oder sogar noch gezielt scharfmachen. Für körperliche Beeinträchtigungen oder auch Sachschäden können Opfer aber vielfach niemanden belangen, weil eine Identifizierung nicht möglich ist oder die Halter mittellos sind.
Die Gesetzesnovelle bedeutet da unter dem Strich eine klare Verbesserung. Es fragt sich aber in der Tat, ob es der Weisheit letzter Schluss ist, nur von künftigen Tierbesitzern einen "Hundeführerschein" zu verlangen. Auch vielen anderen Haltern könnte ein wenig Nachhilfe im Umgang mit Vierbeinern wahrlich nicht schaden.
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