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Neue OZ: Kommentar zu Stasi
Behörden

Osnabrück (ots)

Fehler korrigiert

Der Beschluss des Kabinetts war längst überfällig: Seit 2007 dürfen Polizisten, Lehrer, Pastoren oder Verbandsfunktionäre von ihren Arbeitgebern nicht mehr auf Stasi-Verstrickungen abgeklopft werden, weil der Gesetzgeber Auskünfte zur DDR-Vergangenheit der Mitarbeiter drastisch beschnitten hatte. Als Folge tendierte die Zahl der überprüften Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst zuletzt gegen null.

Es ist richtig, den Fehler nun zu korrigieren. Dabei geht die Bundesregierung leider zu zaghaft vor. Neben Behördenleitern und anderen Spitzenkräften dürfen auch künftig nur Mitarbeiter des höheren Dienstes wieder auf etwaige Stasi-Kontakte durchleuchtet werden. Im Interesse der Opfer der Staatssicherheit ist diese bis 2019 datierte kleine Lösung nicht.

Wer als Regimegegner einst in die Fänge des mächtigen Geheimdienstes geraten ist, erwartet zu Recht, als Bittsteller in deutschen Amtsstuben nicht Spitzeln gegenüberzusitzen, die die Wende elegant gemeistert haben. Noch haben die Bundestagsfraktionen die Chance, Hürden im Stasi-Unterlagengesetz abzubauen. Sie sollten sie nutzen. Gefordert sind zudem die betroffenen Arbeitgeber, also Bund, Länder, Kommunen oder Staatsfirmen. Denn sie entscheiden, ob rechtlich zulässige Anträge in der Praxis überhaupt gestellt werden. Gleichmut gegenüber dem Unrecht der Staatssicherheit darf sich auch mehr als 20 Jahre nach der Wende nicht einschleichen.

Pressekontakt:

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Telefon: 0541/310 207

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