Neue OZ: Kommentar zu Urteile
EGH
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Religion
Kruzifix
Osnabrück (ots)
Nur ein Kreuzchen?
Ob in Schulen, Gerichten oder anderen öffentlichen Gebäuden, das Kruzifix an der Wand sorgt immer wieder für Streit. Verstößt ein Staat, der es akzeptiert, gegen Neutralitätspflichten in religiösen Fragen? Verletzt er gar Menschenrechte? Der Europäische Gerichtshof hat diese Frage verneint und ein bemerkenswert vielschichtiges Urteil gefällt.
Die Kirchen können zufrieden sein, weil es dem einzelnen Staat überlassen wird, wie er die Dinge regelt. Das Gericht bekennt sich damit klar zu kultureller und religiöser Vielfalt in Europa. Und es revidiert frühere Entscheidungen, nach denen ein Kruzifix im Klassenzimmer "Quelle emotionaler Verstörungen" sein kann. Doch wie verträgt sich solch liberales Denken mit der staatlichen Aufgabe, Frieden zwischen den Religionen zu sichern und selbst unparteiisch zu bleiben? Hier verlegt sich der Gerichtshof aufs Kleinreden des Kruzifixes. Obwohl es unzweifelhaft auf das Christentum verweist, sehen die Richter darin nur ein "passives Symbol". Oder anders gesagt: Dem Kreuz wird die Strahlkraft abgesprochen.
Das kann man so sehen, muss man aber nicht. Zumindest in Deutschland ist weiterer Streit ums Kreuz programmiert. Schließlich umfasst die Religionsfreiheit auch das Recht, keiner Religion anzuhängen. Und dazu gibt es ebenfalls eine höchstrichterliche Definition: das eindeutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995.
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