Neue OZ: Kommentar zu Sicherungsverwahrung
Osnabrück (ots)
Das Ende der Flickschusterei
Mit diesem erfreulich kompromisslosen Urteil haben selbst Experten nicht gerechnet. Sechs, setzen, lautet die Botschaft der Karlsruher Verfassungshüter an den Gesetzgeber. Alle Vorschriften des Strafgesetzbuches zur Sicherungsverwahrung müssen neu geregelt werden. Alle.
Die Flickschusterei des vergangenen Jahrzehnts ist krachend durchgefallen. Es gilt, die missratenen Paragrafen nach einer Dekade des Aufrüstens auf ein rechtsstaatlich vertretbares Maß zu stutzen.
In Zukunft reicht es nicht mehr, das Schild an der Zellentür nach verbüßter Haft einfach von Strafe in Sicherungsverwahrung zu ändern. Wer nach dem Ende seiner Haftzeit gleichwohl zum Schutz der Allgemeinheit eingeschlossen bleibt, der muss im Gegenzug die Chance bekommen, mit Therapeuten an sich zu arbeiten. Und ihm sind hinter Gittern mehr Spielräume zu gewähren als normalen Häftlingen. Nur so kann er eines Tages vielleicht ohne Risiko für andere wieder in Freiheit gelangen. Diese Perspektive billigen Grundgesetz und europäische Menschenrechte selbst dem schlimmsten Verbrecher zu.
Klug ist das Karlsruher Urteil aber auch deshalb, weil es nicht zulässt, dass Hunderte Sicherungsverwahrte sofort auf freien Fuß kommen. Zwei Jahre hat der Gesetzgeber Zeit, um eine rechtsstaatlich saubere Reform vorzulegen. Bis dahin müssen die zuständigen Gerichte in jedem Einzelfall prüfen, inwieweit eine Freilassung zu verantworten ist. Damit ist gewährleistet, dass Menschen mit Hang zu schwersten Gewalt- oder Sexualstraftaten in jedem Fall eingesperrt bleiben.
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