Neue OZ: Kommentar zu Justiz
Sicherungsverwahrung
Osnabrück (ots)
Kein Patentrezept
Es ist richtig, wenn die Länder zum Schutz der Allgemeinheit verstärkt auch auf die elektronische Fußfessel setzen. Das diskrete Gerät am Unterschenkel erleichtert es den Behörden, rückfallgefährdeten Straftätern auf der Spur zu bleiben. Vor zu hohen Erwartungen an die neue Technik sei jedoch gewarnt.
Denn eine Fußfessel verrät den Kontrolleuren im geplanten Lagezentrum in Hessen nur, wo sich der ehemalige Gefangene aufhält. Was er an diesem Ort tut oder zu wem er dort Kontakt hat, das bleibt im Verborgenen. Selbst wenn der Überwachte sich erkennbar verdächtig verhält, etwa eine verbotene Zone mit Spielplatz oder Kindergarten betritt, könnte die Polizei im Ernstfall zu spät an Ort und Stelle sein. Hinzu kommt, dass das Konzept der Fußfessel die Kooperation des Betroffenen voraussetzt. Entledigt er sich der Bein-Manschette, stehen die Kontrolleure vorübergehend im Dunkeln.
Vorrangiges Ziel von Bund und Ländern muss es deshalb sein, rasch ein schlüssiges und rechtsstaatlich sauberes Konzept für die Sicherungsverwahrung vorzulegen. Es gilt, Menschen in Gewahrsam zu halten, solange sie tatsächlich hochgefährlich sind. Andererseits muss aber jeder Versuch unternommen werden, sie hinter Gittern zu therapieren. Nur so können die Täter eines Tages vielleicht wieder in Freiheit gelangen, ohne ein Risiko für andere zu sein. Bisher genügten die Paragrafen zur Sicherungsverwahrung diesen Ansprüchen nicht.
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