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Neue OZ: Kommentar zu Gäfgen-Urteil

Osnabrück (ots)

Unbequemes Urteil

Es ist verstörend, wie kaltschnäuzig sich der Kindsmörder Magnus Gäfgen seit Jahren vor deutschen und europäischen Gerichten vom Schwerverbrecher zum Opfer umzudeuten versucht. Und es ist unerträglich, dass er damit auch noch einen gewissen Erfolg hat.

3000 Euro Schadenersatz vom Staat für einen verrohten Mann, der einen kleinen Jungen grausam aus dem Leben riss? Der öffentliche Aufschrei darüber ist allzu verständlich. Und doch ist das Urteil eine erfreuliche Nachricht für den Rechtsstaat.

Es gibt keine erlaubte, keine gute Art von Folter, lautet die richtige Botschaft des Landgerichts. Eine unmenschliche Behandlung wie im Fall Gäfgen muss für die Polizei tabu sein, immer und unter allen Umständen. Wer Gewalt oder Zwang gegen Verdächtige anwendet, macht sich strafbar.

Schon die Drohung damit ist ein Eingriff in die Menschenrechte, für den der Betroffene folgerichtig auch zu entschädigen ist. Selbst ein bisschen Folter bei akuter Gefahr für Menschenleben - wie es mancher deutsche Staatsrechtler klammheimlich fordert - darf es nicht geben.

Ein Rechtsstaat, der foltern oder mit Schmerzen drohen lässt, wäre keiner mehr. Auch die Menschenwürde eines Mörders wie Magnus Gäfgen muss also unantastbar bleiben. Diese Gewissheit haben die Frankfurter Richter mit ihrem unbequemen Urteil verteidigt.

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Telefon: 0541/310 207

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