Neue OZ: Kommentar zu Literatur
Digitalisierung
Bibliothekenverband
Osnabrück (ots)
Herrenlose Schätze fürs Wohl der Allgemeinheit
Das Urheberrecht ist kein Grundrecht wie das auf Meinungsfreiheit. Aber es ist ein hohes und schützenswertes Gut. Zu Recht protestierten Autoren gegen Google, bis der Netzriese aufhörte, Bücher zu digitalisieren und einfach so im Internet zu veröffentlichen. Ein Buch ohne Weiteres verfügbar zu machen bringt den Autor um sein Geld.
Bei verwaisten Büchern, Filmen, Radiobeiträgen existiert der Autor nicht, und deswegen bleiben die Archive und Bibliotheken zu. Klingt paradox? Ist es aber nicht: Mit wem soll über die Veröffentlichung verhandelt werden? Und, wichtiger noch, was passiert, wenn nun doch plötzlich ein Urheber auftaucht, die Veröffentlichung untersagt und hohe Tantiemen fordert?
So verhindert die ungeklärte Rechtslage, dass herrenlose Wissensschätze digital aufbereitet und verfügbar gemacht werden. Dabei könnten sich die Institutionen schön schmücken, indem sie ihre Erkenntnisperlen mit dem Emblem des eigenen Hauses versehen, wie bei einem mittelalterlichen Kodex. Richtlinien, um Werke europaweit als "verwaist" einzustufen, verschaffen die juristische Basis dazu, und zwar zum Wohl der Allgemeinheit.
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