Neue OZ: Kommentar zu Kundus-Affäre
Osnabrück (ots)
Schwerer Schlag
Da können die Verteidigungspolitiker von SPD und Grünen aber stolz sein: Nach zwei Jahren kommen sie zum Schluss, dass Oberst Klein der Bösewicht und der Luftangriff auf Tanklastzüge völkerrechtswidrig war. So viel Selbstgerechtigkeit hat der Bundestag selten erlebt.
Klein hatte keine zwei Jahre Zeit, über das Für und Wider eines Schlags gegen die Taliban zu philosophieren. Der Oberst verfügte auch nicht über die Aktenberge, die heute vorliegen. Vielmehr agierte er im Krieg. Seine Truppe hatte schwere Verluste erlitten. Erst am Tag vor dem unheilvollen Bombenangriff war eine Patrouille aufgerieben worden. Klein hatte nicht genügend Einsatzkräfte, um in der Nacht gegen die Taliban vorzugehen, die die gekaperten Lkw als Bomben nutzen wollten.
Möglich, dass dabei die Befehlskette fehlerhaft war. Doch Klein rang sich - auch auf Grundlage von afghanischen Informationen, die sich erst später als teils falsch herausstellten - zu einem Luftangriff durch. Das entsprach dem humanitären Konfliktvölkerrecht, wie die deutsche Justiz bestätigte.
Dass SPD und Grüne das Gegenteil behaupten und Richter spielen, ist ein schwerer Schlag für die Soldaten, die ihr Leben am Hindukusch riskieren müssen. Sie baden aus, was die damalige rot-grüne Regierung mit ihrem Einsatzbefehl angerichtet hat. Die deutsche Afghanistan-Politik war dilettantisch. Sie ist bis heute kaum besser geworden.
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