Neue OZ: Kommentar zu Prozesse
Kirchen
Arbeitsrecht
Osnabrück (ots)
Im Einzelfall entscheiden
Der geschiedene Chefarzt, der mit neuer Partnerin zusammenlebt, der Pastoralreferent, der sich von Frau und Kindern getrennt hat, die Erzieherin und der Altenpfleger, die nach der Scheidung eine neue Beziehung eingegangen sind: Das gibt es nicht nur in Düsseldorf.
Die katholische Kirche steckt als großer Arbeitgeber angesichts der gewachsenen Zahl gescheiterter Ehen in schwieriger Lage. Ihre selbst gewählten Bedingungen bei der Einstellung von Mitarbeitern schränken die Auswahl ein. Nicht jeder ist bereit, sich nach der katholischen Lehre zu verhalten. Jedoch lässt sich auch gut verstehen, dass christliche Werte wie das Ewige-Treue-Versprechen für Bistums-, Klinik-, Schul- und Heimleitungen Bedeutung haben und sie sich gegen Beliebigkeit wenden.
In der Praxis werden gelegentlich beide Augen zugedrückt, aus Pragmatismus oder einer Scheu vor Konflikten, aber ebenso wegen der differenzierten Beurteilung persönlicher Lebensumstände. Doch die katholische Kirche verliert an Glaubwürdigkeit, wenn sie zwar ein Zusammenleben unverheirateter Paare duldet, dann aber nach einer zweiten standesamtlichen Heirat kündigt. Nun haben die obersten Arbeitsrichter das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bekräftigt. Es gibt gute Gründe dafür, dass sich der Staat nicht einmischen darf. Die kirchlichen Arbeitgeber jedoch sollten im Umgang mit Menschen nicht pauschal urteilen, sondern im Einzelfall entscheiden.
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