Neue OZ: Kommentar zu Telekommunikationsgesetz
Datenschutz
Osnabrück (ots)
Wahlkampfthema für Generation Internet
Da war doch was! Nicht nur Datenkraken wie Facebook oder Google neigen dazu, massenweise Angaben von Menschen zu speichern. Auch Vater Staat in all seinen Ausprägungen wie Polizei oder Verfassungsschutz sammelt gerne. Ein bisschen war das angesichts der Diskussion um das kritikwürdige Geschäftsgebaren der US-amerikanischen Internetkonzerne aus dem Fokus geraten. Nun haben die deutschen Ermittler schwarz auf weiß, was Datenschützer schon lange sagen: Das willkürliche Abgreifen von Daten verstößt gegen das Grundgesetz.
Was ändert sich mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts? Leider erst einmal nicht allzu viel. Bis Mitte 2013 darf mit leichten Einschränkungen weiter abgefragt werden. Dann muss der Gesetzgeber - also die Politik - spätestens handeln.
Und was steht 2013 noch an? Genau, die Bundestagswahl. Deutschlands höchstes Gericht hat mit seiner Entscheidung ein potenzielles Wahlkampfthema aufs Tableau gehoben. Eine Steilvorlage für die Piraten als selbst ernannte Anwälte des Internets. Die etablierten Parteien sollten gewarnt sein. Der aktuelle Streit um das Urheberrechtsabkommen ACTA zeigt, wie groß das Mobilisierungspotenzial beim Thema Internet mittlerweile ist.
Die Debatte um das Telekommunikationsgesetz könnte sich daher zum Lackmustest für den Einfluss der Generation Internet auf die politische Entscheidungsfindung in Deutschland auswachsen.
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