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Neue OZ: Kommentar zu Fluglärm

Osnabrück (ots)

Richter stärken Vertrauen in die Politik

Sechs Stunden absolute Nachtruhe verordnet das Bundesverwaltungsgericht dem neuntgrößten Flughafen der Welt - angesichts wirtschaftlicher Interessen eine mutige, aber richtige Entscheidung. Die Bestätigung des Nachtflugverbots am Frankfurter Airport hat gleich in zweierlei Hinsicht Signalwirkung: Erstens erkennen die ausgeschlafenen Richter den nächtlichen Fluglärm als nicht tragbare Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung an. Kommt der Mensch nicht einmal mehr nachts zur Entspannung, kann das Turbinengetöse zum Beispiel zu Depressionen, Störungen des Immunsystems und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen.

Zweitens geht es bei dem Leipziger Urteil auch um das Vertrauen in die Politik. Schließlich hat die Regierung Koch den Anwohnern seinerzeit versprochen, dass es zwischen 23 Uhr abends und fünf Uhr morgens ein striktes Nachtflugverbot gäbe, wenn die vierte Startbahn des Flughafens realisiert würde. Das ist seit Ende Oktober der Fall, dennoch genehmigte das Land 17 Nachtflüge als Ausnahmen. Wer so dreist handelt, muss sich nicht über Bürgerwut wundern.

Den Kritikern des Urteils sei gesagt: Von den nun gestrichenen Flügen wird der Wirtschaftsstandort Deutschland nicht bedroht. Allein die vierte Startbahn in Frankfurt steigert die Kapazität des Flughafens um 50 Prozent. Nachts könnte der Cargo-Umschlag auf andere Flughäfen verteilt werden, die nicht in Stadtnähe liegen - wie etwa Leipzig.

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