Neue OZ: Kommentar zu Verkehr
Alkohol
Radfahrer
Osnabrück (ots)
0,5 Promille ist das Maß der Dinge
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club steht nicht gerade im Ruf, Radfahrer in ihrer Freiheit zu beschränken. Umso bemerkenswerter ist daher der Vorstoß des Lobby-Verbandes, eine niedrigere Promillegrenze für Radler zu fordern. Doch hier endet das Lob für die Pedalisten-Vereinigung schon. Schließlich strebt sie lediglich an, die Grenze von 1,6 auf 1,1 Promille herabzusenken und den neuen Warnwert ausschließlich mit einem Bußgeld zu verknüpfen. Mit strafrechtlichen Konsequenzen sollen aus ADFC-Sicht Radfahrer weiter erst von 1,6 Promille Alkohol im Blut an rechnen, also mit sieben Punkten im Flensburger Verkehrsregister, einer Geldstrafe von einem Nettomonatsgehalt oder aber einem Radfahrverbot.
Aber wie für Autofahrer muss für Radfahrer die 0,5-Promille-Grenze gelten, und zwar strafrechtlich. Im Verkehr spielt es keine Rolle, mit welchem Vehikel man unterwegs ist. Unverantwortlich versucht der ADFC zu beschwichtigen: Radfahrer gefährdeten fast immer nur sich selbst. Was hat ein Pkw-Fahrer denn davon, wenn ihm ein betrunkener Radler unter den Wagen gerutscht und querschnittsgelähmt ist? Auch der Autofahrer muss den Unfall psychisch verkraften.
Die Fakten sprechen ohnehin eine klare Sprache: Der Anteil der Radfahrer, die unter Alkoholeinfluss einen Unfall hatten, ist auf 23 Prozent gestiegen. Der sonst so umtriebige Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer setzt auf die Vernunft. Das reicht nicht.
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