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Neue OZ: Kommentar zu Leistungsschutzrecht für Presseverlage

Osnabrück (ots)

Überleben im Netz

Drei Jahre benötigte die Bundesregierung für den Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Stimmen Bundestag und Bundesrat zu, müssen zukünftig beispielsweise Betreiber von Suchmaschinen für Texte von Verlagen zahlen - sofern sie sie noch nutzen wollen.

Die Reaktionen der Gesetzeskritiker fallen heftig aus. Der Lobbyismus der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, ihre Pfründe abzusichern, habe Früchte getragen. Google, weltweit mächtigster Internet-Suchmaschinenbetreiber, spricht gar von einem schwarzen Tag für das Internet in Deutschland.

Gemach, gemach. Lassen wir die Kirche doch im Dorf. Die dem Gesetz zugrunde liegende Idee ist unbestritten gut. Journalistische Inhalte von Verlagen sollen im Internet endlich geschützt werden. Die Logik überzeugt. Schließlich bezahlen Verlage Redaktionen, um journalistische Inhalte zu produzieren. Wollen Google & Co mit diesen Inhalten weiter Geschäfte machen, müssen sie zahlen. So weit, so gut.

Nur - Suchmaschinen nützen schon jetzt den Verlagen. User gelangen etwa dank Google-Suche an Artikel, die sie sonst nie gefunden hätten. Die vermarktbare Reichweite der entsprechenden Portale profitiert davon. Womit die entscheidende Frage tangiert wird: Wie schaffen es deutsche Zeitungsverlage angesichts der Kostenlos-Mentalität im Internet, hier nennenswerten Umsatz mit redaktionellem Inhalt zu erwirtschaften? Mögliche Euros von Google & Co werden zum Überleben nicht reichen.

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

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