Neue OZ: Kommentar zu Organspende
Osnabrück (ots)
Kein eindeutiger Beweis
Ist es nun ein handfester Skandal oder nur unnötige Panikmache? Der Verdacht ist jedenfalls nicht neu, wonach schwer kranke Privatpatienten angeblich bei der Vergabe von Organen bevorzugt werden. Belegen ließ sich diese Vermutung bisher aber nicht.
Auch der Gesundheitsexperte Harald Terpe von den Grünen liefert keinen eindeutigen Beweis für seine Vermutung. Denn signifikante Abweichungen belegen die von ihm präsentierten Zahlen nicht, auch wenn seine Analyse einige Auffälligkeiten aufweist.
Wenn tatsächlich Privatpatienten bei der Transplantation bevorzugt würden, wäre dies nicht nur Zwei-Klassen-Medizin, sondern: illegal. Dann müssten sofort die Justizbehörden ermitteln. Denn alle Beteiligten im Gesundheitswesen sind sich einig, dass Organe nach drei Kriterien vergeben werden: nach der Erfolgsaussicht der Transplantation, der Dringlichkeit und der Wartezeit. Ob jemand nun gesetzlich oder aber privat versichert ist, darf dabei überhaupt keine Rolle spielen. Das ist unbestritten.
Bleibt also nach den Skandalen von Göttingen und Regensburg das ungute Gefühl, dass es bei der Organvergabe nicht mit rechten Dingen zugeht. Daher ist es gut, auch diesen Vorwürfen gründlich nachzugehen, um Vertrauen zurückzugewinnen. Es gilt die letzten Zweifel auszuräumen, sodass auch nicht der Hauch eines Verdachts bleibt. Nur dann wird die Bereitschaft zur Organspende nicht sinken.
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