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Osnabrück (ots)

Mitarbeiter dürfen nicht alles

Ob Lidl, Telekom oder H&M, Unternehmen steht es nie gut zu Gesicht, Mitarbeiter auszuspähen. Der aktuelle Augsburger Prozess um die Überwachung eines Betriebsratschefs reiht sich ein in eine Serie prominenter Bespitzelungsskandale.

Doch ist der Fall nun eine Ausnahme, weil die Kontrolle wegen des konkreten Verdachts der Manipulation von Arbeitszeitkonten einzig auf den Betriebsratschef abzielte? Nein. Unternehmen begründen die Überwachung ihrer Mitarbeiter immer mit einem konkreten Tatverdacht: Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung, teure Telefonate, Diebstähle. In den meisten Fällen dürften die Verdächtigungen begründet sein; fast immer haben die kleinen oder großen Vergehen immense Mehrkosten zur Folge. Dieses Geld fehlt letztlich nicht nur dem Unternehmen, sondern auch den Mitarbeitern. Mogeleien bei der Arbeitszeit schaden schlussendlich ebenfalls der Bilanz.

Gleichwohl rechtfertigt keines dieser Vergehen eigenmächtige Eingriffe in die Privatsphäre der Beschäftigten. Es gibt in Deutschland unabhängige Instanzen, die zur Klärung angerufen werden können. Ihre Aufgabe ist es, Fälle zu bewerten und, wo erforderlich, Sanktionen zu verhängen. Übernehmen Unternehmen diesen Job und bestrafen ihre Mitarbeiter zum Beispiel mit einer Kündigung, ist das Selbstjustiz, und die ist aus gutem Grund verboten. Mitarbeiter dürfen nicht alles. Unternehmen aber auch nicht.

Pressekontakt:

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Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

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