Neue OZ: Kommentar zu Prozesse
Kirchen
Steuern
Osnabrück (ots)
Kein Austritt "light"
Keine Kirchensteuer mehr zahlen wollen, aber weiterhin gläubiges Mitglied bleiben: Diese Art von Kirchenaustritt "light" geht in Deutschland nicht. Das hat gestern das Bundesverwaltungsgericht unmissverständlich klargestellt. Damit ist der Fall des badischen Kirchenrebellen Helmut Zapp beendet. Die Entscheidung entspricht den Bedingungen, die auch beim Austritt aus einem Sportverein gelten: Das Ende der Mitgliedschaft bedeutet das Ende der Trainingsmöglichkeiten.
Die Kirchen hatten dieses Urteil mit Spannung und auch mit Bangen erwartet. Ihnen dürfte nun ein Stein vom Herzen gefallen sein, hatte doch zuvor das Verwaltungsgericht Freiburg in erster Instanz anders entschieden. Nun bleibt es beim bestehenden Kirchensteuersystem in Deutschland. Möglicherweise hat ein vom Vatikan bestätigtes Dekret der Bischofskonferenz aus der vergangenen Woche die Entscheidung der Richter beeinflusst. Denn das Schreiben geht in die gleiche Richtung.
Bemerkenswert an dem Fall ist vor allem zweierlei: Ausgerechnet ein emeritierter Professor für Kirchenrecht wollte das Thema juristisch geklärt wissen. Und vom Staat angestellte Richter mussten sich mit einer Frage beschäftigen, die in erster Linie die Kirchen selbst etwas angeht. Die in den vergangenen Jahren verstärkt geführte Debatte um das Verhältnis von Staat und Kirche ist damit noch lange nicht beendet.
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