Neue OZ: Kommentar zu Patientenrecht
Osnabrück (ots)
Mehr Pflichten für Ärzte und Kassen
Endlich! Jahrelang haben die Vorbereitungen und Verhandlungen gedauert - gestern nun hat der Bundestag das Patientenrechtegesetz verabschiedet. Es ist eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Gesetze in dieser Wahlperiode und bringt den Patienten in vielen Punkten Fortschritte.
Bisher waren die Regelungen weit verstreut und im Zivilrecht, im Strafrecht und etlichen weiteren Bereichen zu finden - nun werden sie gebündelt. Das ist mehr als nur eine Textsammlung der bestehenden Rechtsprechung, weil es mehr juristische Klarheit schafft.
Für Ärzte erhöht sich die Pflicht zur Aufklärung, zur Information und zur Dokumentation. Damit wird ihnen zwar mehr Bürokratie aufgebürdet, doch dieser Nachteil ist den Medizinern zuzumuten. Dem Wohl der Patienten kommt die Neuerung jedenfalls zugute. Das gilt auch für die höheren Ansprüche gegenüber den Krankenkassen.
Sicherlich hätte sich mancher Verbraucherschützer weiter gehende Rechte für die Versicherten gewünscht, etwa eine generelle Umkehr der Beweislast bei Ärztefehlern. Doch es ist gut, dass der Gesetzgeber nicht überzieht. Sonst hätten viele Ärzte womöglich riskante Operationen vermieden, weil sie Haftungsansprüche und Prozesse fürchten. Die jetzt gefundene Regelung ist ein sinnvoller Kompromiss.
Ist damit also alles bestens? Nein, nicht alles. Weil die FDP bremst, wird es keinen Härtefallfonds geben. Das ist sehr bedauerlich.
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