Neue OZ: Kommentar zu Urteile Adoptionsrecht
Homo-Ehe
Osnabrück (ots)
Gut fürs Kind?
Wo können sich Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen, bestmöglich entwickeln? Das sollte die Kernfrage sein, wenn es um Adoptionsrechte geht. Die Verfassungsrichter haben sich in ihrer Entscheidung nur mit einem Teilaspekt befasst, der Sukzessivadoption.
Demnach kann ein Homosexueller ab sofort das Adoptivkind des eigenen Lebenspartners ebenfalls adoptieren. Das kommt nur selten vor. Das Urteil führt zumindest dazu, dass ein Kind zwei erziehungsberechtigte Elternteile bekommt. Bisher durfte zwar ein einzelner Homosexueller ein Kind adoptieren, ein schwules oder lesbisches Paar aber nicht. Eine schwer verständliche Rechtslage.
Die Juristen haben ein Gesetz gekippt, das noch aus Zeiten der rot-grünen Koalition stammt. Vermutlich bleibt es nicht dabei. Denn die gewandelte Einstellung der Gesellschaft dürfte dazu führen, dass die Forderung nach weitergehenden Adoptionsrechten für Homosexuelle lauter wird.
Gut möglich auch, dass die Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft irgendwann völlig aufgehoben werden. Ob das aber ein Fortschritt wäre und ein Gewinn für die Identität von Adoptivkindern, die nicht mit Mama und Papa aufwachsen, ist nicht absehbar. Klären könnten das nur um Objektivität bemühte Studien, nicht aber lautstarke Lobbyverbände.
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