Neue OZ: Kommentar zu Kunst
Geschichte
Osnabrück (ots)
Für die Rückgabe
Für den Umgang mit Kunstwerken, die jüdische Vorbesitzer während der Nazi-Zeit veräußern mussten, gilt mit Recht: im Zweifel für die Rückgabe. Die Beweislast für einen rechtmäßigen Erwerb liegt bei den Museen, nicht bei den Nachfahren der Nazi-Opfer. So wird nicht nur früheres Unrecht wieder gutgemacht. Auf diese Weise können auch Museen dem bloßen Verdacht wehren, sie beherbergten das einstige Raubgut der Menschenverächter des Dritten Reiches.
Die Kölner Rückgabe wird auch andere Häuser unter Zugzwang setzen. Wenn sie strittige Werke doch behalten wollen, müssen sie Erben, sofern die einverstanden sind, finanziell entschädigen. Dafür sind Kommunen und Sponsoren als Geldgeber gefragt. Davon abgesehen, entfaltet der Kölner Fall tragischen Doppelsinn. Denn Josef Haubrich, der das Bild Kokoschkas erwarb und mit seiner Sammlung der Stadt Köln schenkte, hatte selbst unter den Nazis zu leiden. Er rettete Kunst der Moderne durch die dunkle Zeit. Und dennoch gilt: im Zweifel für die Rückgabe.
Stefan Lüddemann
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