Neue OZ: Kommentar zu Prozesse/Kunst/Urheberrecht/Urteile
Osnabrück (ots)
Entscheidung für den Jahrhundertkünstler
Ob nach diesem Gerichtsentscheid auch Joseph Beuys aufgeatmet hätte? Sicher, die Frage ist pure Spekulation. Aber Beuys war nicht nur Künstler, er war auch ein Medienprofi, der um seine Wirkung wusste, sein Bild in der Öffentlichkeit beinahe so sorgfältig arrangierte wie seine Werke. Hätte er etwas dagegen haben sollen, dass ein Museum Fotos von einer seiner berühmten Performances zeigt? Sicher nicht.
Das Urteil wird den Umgang mit dem Werk eines Jahrhundertkünstlers erleichtern helfen. Nichts gegen berechtigte Interessen des Urheberschutzes - aber in Sachen Beuys hatte eine allzu penible Handhabung dieser Fragen die Wege zum Werk des Künstlers eher verstellt als geöffnet.
Gerade Beuys muss aber immer wieder in den Blick genommen werden. Der Mann mit Hut und Anglerweste hat nicht nur Kunstgeschichte geschrieben, er hat auch Deutschland verändert. Beuys muss als Person der Zeitgeschichte befragt werden können. Dazu gehören gerade die Fotos, die von seinen Aktionen aufgenommen wurden. Mit dem Urteil macht Karlsruhe den Weg dafür frei. Beuys' Werk wird uns damit wieder näher rücken.
Stefan Lüddemann
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