Neue OZ: Kommentar zu Prozesse/Energie/Braunkohle
Osnabrück (ots)
Die Richter und die Dreckschleudern
Deutschland zahlt einen hohen Preis für seinen Energiehunger. Unersättlich fressen sich gigantische Braunkohlebagger im Rheinland und an anderen Tagebau-Standorten durchs Erdreich und hinterlassen zerstörte Landschaften. Hinzu kommt, schlimmer noch: Dutzende von Dörfern sind schon plattgemacht worden, Tausende von Menschen haben bereits ihre Häuser verloren. Und das alles soll rechtens sein?
Dass Betroffene diese Frage aufwerfen, ist nur verständlich. Schließlich geht es unter anderem ums Grundrecht auf Eigentum - ein hohes Gut in der Verfassung. Enteignungen sind laut Gesetz "nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig". Aufgabe des Verfassungsgerichts ist es nun, die Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten abzuwägen - ein schwieriges Unterfangen. Zwar besteht ein hohes Interesse an sicherer Energieversorgung. Doch muss es ausgerechnet Strom aus schmutziger Braunkohle sein? Ist sie wirklich unverzichtbar? Und kann man es angesichts des Klimawandels noch verantworten, Hunderte von Millionen Tonnen schädliches Kohlendioxid aus Braunkohle in die Luft zu blasen?
Leider ist kaum zu erwarten, dass die Richter befriedigende Antworten geben. Dafür ist das Wohl der Allgemeinheit ein zu schwammiger Begriff. So bleibt nur der Appell an alle Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft, die Energiewende voranzutreiben, damit das Land endlich unabhängig wird von Dreckschleudern mit Kohlebefeuerung.
Uwe Westdörp
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