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Neue OZ: Kommentar zu Kleinkindbetreuung

Osnabrück (ots)

Ein Richterspruch, der Beine macht

Mit ihrem Urteil zur Kinderbetreuung heizen Kölner Richter den Städten und Gemeinden ordentlich ein. Zwar hat die Entscheidung zunächst nur lokale Bedeutung. Die Stadtoberen sollten sich jedoch gut überlegen, ob sie den Gang vor das Oberverwaltungsgericht Münster antreten. Wahrscheinlich würden die Richter dort das Urteil ihrer Kollegen bestätigen.

Denn der Gesetzgeber hat den Eltern in Deutschland unzweifelhaft zugesichert: Ab dem 1. August steht ihnen ein Recht auf wohnortnahe Kleinkindbetreuung zu. Nun lässt sich darüber streiten, was genau "wohnortnah" bedeutet. Die Kölner Richter halten jedoch eine maximale Anfahrtstrecke von fünf Kilometern für angemessen - angesichts der Verkehrsverhältnisse in der Rheinmetropole ist das keineswegs übertrieben.

Zugleich liefert das Urteil einen Vorgeschmack darauf, was die Kommunen wegen der Krippenoffensive noch erwartet: Auch wenn Politiker stets behaupten, dass sämtliche gesetzlichen Vorschriften erfüllt seien - es bleiben Zweifel daran. Wegen der Kosten haben viele Städte und Gemeinden zu lange bei der Krippenoffensive gezögert - zuletzt sollte dann alles schnell gehen. Wenn Eltern mancherorts erst einmal klar wird, wie es um die Qualität der Betreuung ihrer Kleinen bestellt ist, wird es weitere Klagen geben. Die Kommunen müssen noch viel tun, um den Anforderungen der Krippenoffensive gerecht zu werden. Nicht nur in Köln.

Pressekontakt:

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Telefon: +49(0)541/310 207

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