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Neue OZ: Kommentar zu kirchliches Arbeitsrecht

Osnabrück (ots)

Mut zum Kompromiss

Die Reformvorhaben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu ihrem Arbeitsrecht sind wahrlich keine Kleinigkeit. Gewerkschaften sollen künftig ein erhebliches Mitspracherecht erhalten, indem sie sich in Kirchenbetrieben und Lohnkommissionen betätigen dürfen. Schade nur, dass sich Verdi in der Debatte dermaßen unkooperativ verhält.

Die Gewerkschaft möchte kirchliche Einrichtungen arbeitsrechtlich am liebsten den Unternehmen aus der Privatwirtschaft gleichstellen. Das aber hieße, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Selbstverständlich gibt es arbeitsrechtliche Probleme auch bei Diakonie oder Caritas - angefangen bei Billiglöhnen bis hin zu ungerechtfertigten Kündigungen. Richtig ist aber auch, dass die Renditeziele kirchlicher Einrichtungen in den allermeisten Fällen weit hinter denen privatwirtschaftlicher Unternehmen zurückbleiben.

Deshalb hat sich in Deutschland überhaupt erst ein kirchliches Arbeitsrecht entwickelt. Die Väter des Bonner Grundgesetzes haben entsprechende Passagen sogar aus der Weimarer Verfassung übernommen. Das zeigt aber auch: Das kirchliche Arbeitsrecht gehört dringend modernisiert. Wer sich wie Verdi jedoch der Debatte weitgehend entzieht, darf sich hinterher nicht beklagen. Die Gewerkschaft sollte sich bei künftigen Verhandlungen stärker einbringen. Die EKD zeigt mit ihrem Vorhaben Mut zur Weiterentwicklung - Verdi sollte das auch tun.

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