Neue OZ: Neue OZ - Gespräche mit Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds und André Schulz, Vorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter.
Osnabrück (ots)
Vorratsdatenspeicherung: Polizisten und Richter für schnelle Umsetzung BDK-Vorsitzender Schulz: Maas will sich profilieren - Richterbund verlangt Handlungsfähigkeit und verweist auf Koalitionsvertrag
Osnabrück.- Nach der Ankündigung von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), die umstrittene Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht einzuführen, dringen Polizisten und Richter weiter auf eine zeitnahe Neuregelung. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, "es mag sinnvoll sein, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) noch abzuwarten. Dann aber muss die Koalition mit einem Gesetzentwurf unverzüglich handlungsfähig sein". Telefon- und Internetverbindungsdaten seien für eine effektive Strafverfolgung dringend erforderlich. Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter äußerte Kritik. Vorsitzender André Schulz sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Die Rahmenbedingungen stehen. Es gibt keinen Grund, warum Herr Maas sich dazu gerade jetzt und dann in dieser Form äußert. Es sei denn, er möchte sich als relativ Unbekannter in der Politik profilieren." Ein Kippen der Richtlinie hält Schulz für ausgeschlossen. Auch Rebehn betonte, er sehe dem Urteil des EuGH gelassen entgegen. "Es wird in Luxemburg kaum darum gehen, das Instrument der Vorratsdatenspeicherung per se für unzulässig zu erklären, sondern es geht um das Wie einer angemessenen EU-Regelung." Aller Voraussicht nach würden hohe Zugriffshürden verlangt und klare rechtsstaatliche Sicherungen. "Die von der großen Koalition geforderte Speicherdauer von drei Monaten ist ein vernünftiger Kompromiss, der wie im Koalitionsvertrag verabredet umgesetzt werden sollte", sagte Rebehn. Justizminister Maas hatte erklärt, keinen Gesetzentwurf über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten vorzulegen, bevor der EuGH endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht. Laut Medienberichten hatte der SPD-Politiker auch nicht ausgeschlossen, dass das Gericht die Richtlinie vollständig kassiert. In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD aber festgeschrieben, die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten auch umzusetzen.
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