Neue OZ: Nachricht zum gefassten Sextäter Reinhard R.
Osnabrück (ots)
Bekannter des Sextäters war wegen Kindesmissbrauch verurteilt
Reinhard R. hatte zu dem Mann regelmäßig Kontakt
Osnabrück.- Der vergangenen Samstag gefasste Reinhard R. aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lingen hatte während seiner Freigänge aus der Sicherungsverwahrung regelmäßig Kontakt zu einem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilten Bekannten. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) unter Berufung auf Justizkreise. Der Mann war 2010 zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt, seine Reststrafe war zur Bewährung ausgesetzt worden. In dessen Wohnung soll Reinhard R. - ebenfalls wegen Sexualdelikten vorbestraft - vor seiner mehrtägigen Flucht nach Angaben der Staatsanwaltschaft Osnabrück eine 13-Jährige sexuell missbraucht haben.
Das Justizministerium wollte laut "Neuer Osnabrücker Zeitung" keine Angaben dazu machen, ob die JVA in Lingen Kenntnis von dem Umfeld Ihres Freigängers hatte. Dies sei Gegenstand der laufenden Untersuchungen, so ein Sprecher des Ministeriums.
Der Osnabrücker Oberstaatsanwalt Alexander Retemeyer bestätigte dem Blatt die Kontakte zwischen Reinhard R. und dem Anfang 30-Jährigen. Der Mann sei nach Erkenntnissen der Ermittler der einzige Kontakt von R. in Lingen gewesen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte zudem, dass der Bekannte, in dessen Wohnung es zu der Vergewaltigung gekommen sein soll, mit einer Minderjährigen zusammenlebt.
Reinhard R. war am Wochenende in Emmerich am Niederrhein nach mehrtägiger Flucht gefasst worden. Die Umstände sollen am Mittwoch auch im Rechtsausschuss im niedersächsischen Landtag in nicht-öffentlicher Sitzung Thema sein.
Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf Oberstaatsanwalt Retemeyer schreibt, sitzt Reinhard R. derzeit in der JVA Kleve ein. Hier sei ihm der Haftbefehl wegen des Verdachts der Vergewaltigung verlesen worden. R. habe gegenüber dem Haftrichter zu den Vorwürfen geschwiegen. Zwei Beamte der Polizei Lingen sollen den 51-Jährigen im Laufe des Tages vernehmen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, droht dem Sicherungsverwahrten laut Oberstaatsanwalt Retemeyer eine mehrjährige Haftstrafe.
Bei einem möglichen Strafmaß spiele die Flucht keine Rolle, schreibt das Blatt. Ebenso wie ein klassischer Gefängnisausbruch sei auch die Flucht im Zuge eines Freiganges nicht strafbar.
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