Neue OZ: Neue OZ und Neue Westfälische - Nachricht zu AfD
Osnabrück (ots)
AfD will Paragraf 218 auf Prüfstand stellen
Bundessprecherin Petry: "Überleben des eigenen Volkes sicherstellen"
Dresden.- Die Alternative für Deutschland (AfD) erwägt eine Volksabstimmung zur Verschärfung des Paragrafen 218. Das berichten übereinstimmend die "Neue Osnabrücker Zeitung" und die "Neue Westfälische Zeitung" (Donnerstag) unter Berufung auf entsprechende Äußerungen der AfD-Bundessprecherin Frauke Petry im sächsischen Wahlkampf. Demnach sagte die AfD-Mitgründerin, für viele Mitglieder sei die seinerzeit heiß umstrittene Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch unter ethischen Gesichtspunkten nicht abschließend geregelt. Eine Änderung könne zudem ein Mittel gegen den Kindermangel in Deutschland sein.
Zugleich mahnte Petry eine verschärfte Einwanderungspolitik an. Sie habe nichts gegen Zuwanderung als eine Ergänzung, sagte Petry, die für ihre Partei bei der sächsischen Landtagswahl am 31. August als Spitzenkandidatin antritt. Aber: "Die deutsche Politik hat eine Eigenverantwortung, das Überleben des eigenen Volkes, der eigenen Nation sicherzustellen", erklärte sie. Wünschenswert sei daher, dass eine normale deutsche Familie drei Kinder habe, bekräftigte Petry die Position ihrer Partei.
Petry selbst ist vierfache Mutter. Die ebenfalls als Bundessprecher tätigen Politiker Bernd Lucke und Konrad Adam haben fünf beziehungsweise drei Kinder.
Die AfD hat laut Forsa-Institut gute Chancen, bei den Wahlen Ende August und Mitte September in die Landesparlamente von Sachsen, Thüringen und Brandenburg einzuziehen. "Dort gibt es ein rechtsradikales Wählerpotenzial, das auch für die AfD empfänglich ist", sagte Forsa-Chef Manfred Güllner kürzlich dem Magazin "Stern".
Seit 1995 gibt es das "Schwangeren- und Familienhilfe-Änderungsgesetz". Danach sind Abtreibungen rechtswidrig, aber innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei, wenn die Frau eine vorschriftsgemäße Beratung nachweist. Bei medizinischer und kriminologischer Indikation ist die Abtreibung ebenfalls nicht rechtswidrig.
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