NOZ: Gespräch mit Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes
Osnabrück (ots)
DGB fordert Nachbesserung beim Gesetz zur Frauenquote
Vize-Vorsitzende Hannack: Kapitalseite darf sich nicht drücken
Osnabrück.- Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Frauenquote in Aufsichtsräten großer deutscher Unternehmen, der an diesem Freitag im Bundestag erstmals beraten wird, stößt bei Gewerkschaften auf Kritik. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag) forderte die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Elke Hannack, Nachbesserungen: Die "Bank der Arbeitnehmer auf der einen und die Bank der Anteilseigner auf der anderen Seite" müssten "getrennt betrachtet werden".
Der Gesetzentwurf schreibt laut DGB als Regelfall nur eine Erfüllung der 30-Prozent-Quote in der Gesamtbetrachtung des Aufsichtsrats vor. Die Gewerkschaften fürchten daher unter anderem, dass die Vertreter der Aktionäre sich vor der Quote drücken könnten, weil die meisten Frauen in mitbestimmten Aufsichtsräten Arbeitnehmervertreterinnen sind, wie Hannack erklärte. Von den gut 100 börsennotierten Gesellschaften, für die das neue Gesetz ab 2016 gelten soll, erfüllen laut DGB bereits jetzt 39 die Quotenvorgabe auf Arbeitnehmerseite, auf der Kapitalseite dagegen nur elf.
Hannack wies zudem auf "komplexe und unterschiedliche Nominierungs- und Wahlverfahren" für Aufsichtsräte hin. Diesen trage der Gesetzentwurf nicht genügend Rechnung. Es bestehe die Gefahr, "dass elementare Fragen der Gesetzesanwendung erst durch die Rechtsprechung entschieden werden müssen. Unternehmen und Arbeitnehmer brauchen aber Rechtssicherheit unmittelbar durch das Gesetz. Die Koalition muss hier dringend nachbessern", forderte die DGB-Vizechefin, die die Initiative der Regierung zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungsgremien deutscher Unternehmen per Gesetz ausdrücklich begrüßt.
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