NOZ: Nachricht zum Fall Wulff
Osnabrück (ots)
Fall Wulff: Bonner Anwalt fordert Landesrechnungshof zur erneuten Überprüfung der Ermittlungen auf
Jurist wirft Staatsanwaltschaft Hannover Haushaltsuntreue vor - Fritz: Aufwand der Ermittlungsgruppe unverhältnismäßig
Osnabrück.- Im Fall Christian Wulff hat der Bonner Anwalt Gernot Fritz nach Informationen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag) den Landesrechnungshof Niedersachsen erneut aufgefordert, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover gegen den ehemaligen Bundespräsidenten unter die Lupe zu nehmen. Es dränge sich der Verdacht auf, dass die Behörde den Straftatbestand der Haushaltsuntreue nach Paragraf 266 Strafgesetzbuch begangen habe. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Fritz hatte sich bereits 2014 mit dieser Vermutung an den Rechnungshof in Hildesheim gewandt. Die Behörde teilte ihm daraufhin aber mit, sie halte eine Überprüfung "derzeit nicht für geboten". Vor dem Hintergrund der Ermittlungen gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wegen möglichen Geheimnisverrats in der Causa Wulff bittet Fritz jetzt erneut um Überprüfung. Der Bonner Jurist war zu Zeiten von Bundespräsident Roman Herzog selbst im Bundespräsidialamt tätig. Fritz weist nach Angaben der NOZ daraufhin, dass die "exzessiven Ermittlungen" im Fall Wulff "vermutlich auf Veranlassung der Generalstaatsanwaltschaft durchgeführt wurden". Der Generalstaatsanwalt steht als oberster Ermittler Lüttig vor, der Geheimnisse ausgeplaudert haben soll.
Fritz moniert, die mehrmonatigen Untersuchungen gegen Wulff mit einer 28-köpfigen Ermittlungsgruppe hätten in keinem Verhältnis zum Vorwurf der Vorteilsnahme in Höhe von 753 Euro gestanden. Der Anwalt spricht von einem "irrwitzigen Aufwand", zumal das Verfahren vor dem Landgericht Hannover auch mit einem Freispruch endete. "Die Verhältnismäßigkeit ist ein Kernprinzip des Rechtsstaats", so Fritz. "Er wurde von der Staatsanwaltschaft massiv verletzt." Fritz erklärte weiter: "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" würde eine Prüfung durch den Landesrechnungshof Erkenntnisse liefern, "die für eine sparsame Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes von hoher und sogar herausragender Bedeutung sind".
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