NOZ: Nachricht zu MRSA-Toten in Niedersachsen
Osnabrück (ots)
180 MRSA-Tote in Niedersachsen seit Mitte 2009
Gesundheitsamt zählt 2761 Infektionen mit gefährlichem Keim - DBU warnt vor Verzicht auf Antibiotika in Tierhaltung
Osnabrück.- Seit Einführung der Meldepflicht Mitte 2009 hat das Landesgesundheitsamt Niedersachsen 180 MRSA-Tote in dem Bundesland gezählt. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag) unter Berufung auf die Behörde. Allein 2014 seien an den Folgen einer Infektion mit dem multiresistenten Erreger 34 Menschen gestorben. Insgesamt sei die Zahl der gemeldeten Infektionen im vergangenen Jahr um 542 auf nunmehr 2761 Fälle angestiegen.
Im Gespräch mit der NOZ kritisierte Heinrich Bottermann, Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU): "Seit 1997 wird über MRSA debattiert. Die Erfolge sind seitdem bei Weitem nicht so, wie sie eigentlich sein müssten." Bottermann sieht Aufklärung als wichtigstes Mittel im Kampf gegen Resistenzen: "Wir brauchen eine erhöhte Aufmerksamkeit im Umgang mit Antibiotika sowohl bei Ärzten als auch bei Patienten", sagte er.
Für den Bereich der Tierhaltung, in dem sich ebenfalls multiresistente Keime wie MRSA bilden können, forderte Bottermann einen Verzicht auf pulverförmige Antibiotika. "Zu viele der so verabreichten Antibiotika landen in der Stallluft. Das ist auch für die Mitarbeiter im Stall nicht ungefährlich, die die Rückstände über die Atemluft aufnehmen."
Generell müsse der Antibiotika-Einsatz in Tierbeständen reduziert werden, sagte Bottermann. Einen Verzicht halte er aber für nicht umsetzbar. Die in der intensiven Landwirtschaft zum Einsatz kommenden Rassen seien nicht widerstandsfähig genug, um gewisse Infektionen ohne Antibiotika zu überstehen. "Tieren diese Behandlung zu verweigern, wäre ein Verstoß gegen den Tierschutz", warnte Bottermann in der NOZ. Dies gelte auch für den Einsatz sogenannter Reserveantibiotika, den Politiker auf Bundes- und Landesebene verbieten wollen. Bottermann sprach sich für Ausnahmen aus: "Lediglich dann sollte die Anwendung möglich sein, wenn nachweislich kein anderes Mittel wirkt und die Tiere sonst getötet werden müssten."
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