NOZ: Gespräch mit Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied
Osnabrück (ots)
DGB appelliert an Koalition: Mindestlohngesetz nicht verwässern und neue Reformen anschieben
Körzell drängt auf Verbandsklagerecht und verschärften Kampf gegen Schwarzarbeit
Osnabrück. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt vor der Koalitionsrunde am Wochenende vor einer Verwässerung des Mindestlohngesetzes und fordert zugleich weitere Reformen. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag), beim Mindestlohn müsse es auch bei der Dokumentationspflicht bis zu einer Grenze von 2958 Euro Lohn im Monat bleiben.
Körzell begründete dies mit dem gültigen Arbeitszeitgesetz: "Danach kann ein Arbeitnehmer im Ausnahmefall 29 Tage im Monat arbeiten und das jeweils 12 Stunden. Multipliziert mit dem Mindestlohnbetrag 8,50 Euro ergibt sich so die Summe von 2958 Euro. Das ist der Grund, warum die Grenze bei der Dokumentationspflicht so gezogen worden ist und weshalb es keine Veränderungen geben darf."
Der Gewerkschafter wies zugleich die Kritik zurück, das Mindestlohngesetz habe ein "Bürokratiemonster" geschaffen. Selbst viele Unternehmer bezeichneten diese Kritik als "lächerlich". Im Übrigen gebe es bei den Arbeitgebern keine einheitliche Linie: "Die einen beschweren sich über Bürokratie, die anderen betreiben besonderen Aufwand und bauen in Taxis elektronische Systeme ein, um genau zu überprüfen, wann Kunden im Taxis sitzen und wann es steht oder fährt." Wenn es um den eigenen Vorteil gehe, sei Dokumentation plötzlich kein Problem für die Arbeitgeber.
Körzell betonte vor diesem Hintergrund: "Es darf keine Einschnitte ins Mindestlohngesetz geben." Zugleich forderte er die große Koalition zu weiteren Reformen auf. "Wir brauchen eine Beweislastumkehr im Arbeitsgerichtsgesetz." Es sei nicht einzusehen, dass Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht nachweisen müssten, wieviele Stunden sie gearbeitet hätten, und nicht die Arbeitgeber.
Der Gewerkschafter drängte zudem auf ein Verbandsklagerecht. Es müsse die Möglichkeit geben, dass Gewerkschaften stellvertretend für Arbeitnehmer klagen können, "wenn diese sich aus berechtigter Angst um ihren Job nicht trauen, selber gegen Arbeitgeber vorzugehen."
Der DGB verlangt laut Körzell außerdem, weitere Branchen in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufzunehmen, etwa Bäckereien und den Einzelhandel. Darüber hinaus müssten Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden, "damit Verstöße gegen das Mindestlohngesetz schnell verfolgt werden".
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