NOZ: Nachricht zu Inklusionskosten
Osnabrück (ots)
Ärger um Folgekosten der Inklusion an Niedersachsens Schulen
Gesetzentwurf berücksichtigt freie Träger wie Kirchen nicht - CDU spricht von Frechheit
Osnabrück. Die Folgekosten der Inklusion an Niedersachsens Schulen sorgen für Ärger. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Samstag) berichtet, will die CDU einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung am Dienstag im Kultusausschuss ablehnen, weil er die 171 Schulen in freier Trägerschaft nicht berücksichtigt. Der schulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Kai Seefried nannte das Vorhaben der Landesregierung eine "Frechheit". Der Spitzenverband der freien Träger wie Kirchen oder Vereinen reagierte mit Unverständnis auf den Entwurf.
Das rot-grüne Kabinett hatte den Entwurf bereits Anfang Oktober verabschiedet. Er sieht im laufenden Haushaltsjahr Finanzhilfen von 11,7 Millionen Euro und ab 2016 dann jährlich 20 Millionen Euro vor, um beispielsweise Umbauten an Gebäude zu finanzieren. Vor Inkrafttreten muss noch der Landtag zustimmen, zuerst sollte jetzt der Ausschuss beraten. Seefried kündigte an, dass die CDU die Verschiebung der Ausschusssitzung am Dienstag beantragen werde. Der Entwurf sei nicht beratungsreif, so der Christdemokrat. Alternativ werde seine Partei einen Änderungsantrag einbringen, der die finanzielle Gleichbehandlung der 171 freien und 2754 staatlichen Schulen garantiere.
Heike Thies, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Niedersachsen, forderte in der "NOZ" eine Lösung von der Landesregierung. Für freie Träger wie Elternvereine sei es kaum möglich aus eigener Kraft beispielsweise den Bau eines Fahrstuhls zu finanzieren. In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Landtag äußerte sie ihr "Unverständnis" darüber, dass ihr Verband vor dem Kabinettsentschluss zum Gesetzentwurf nicht angehört worden wäre. "Mit Sorge und Irritation" habe man festgestellt, dass Schulen etwa in Trägerschaft von Kirchen, Stiftungen oder Vereinen keine Berücksichtigung fänden. CDU-Politiker Seefried sieht darin eine "bewusste Politik des Kultusministeriums: Dort sind Schulen in freier oder kirchlicher Trägerschaft schlichtweg wohl nicht gewünscht".
Das Kultusministerium selbst verwies auf NOZ-Anfrage darauf, dass Kinder mit Behinderungen an öffentlichen Lehranstalten einen Rechtsanspruch auf Beschulung hätten. Dies sei bei freien Schulen nicht der Fall. Es werde aber geprüft, "ob und wie eine Beteiligung des Landes für insbesondere bauliche Maßnahmen der freien Träger erfolgen kann", erklärt eine Sprecherin.
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