NOZ: NOZ: EU-Justizkommissarin: Datensparsamkeit ist kein Selbstzweck
Osnabrück (ots)
EU-Justizkommissarin: Datensparsamkeit ist kein Selbstzweck
Jourova nennt "Big Data eine große Gelegenheit für Unternehmen" - Konzept der "eingebauten Privatsphäre" in neuer EU-Datenschutzverordnung
Osnabrück. Das zu Beginn der Verhandlungen über eine neue EU-Datenschutzverordnung noch zentrale Gebot der Datenminimierung spielt inzwischen offenbar nur noch eine untergeordnete Rolle. EU-Justizkommissarin Vera Jourova betonte in einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montag): "Datensparsamkeit ist kein Selbstzweck." Nach ihren Angaben steigt der Wert der persönlichen Daten der Europäer bis 2020 auf fast eine Billion Euro jährlich. Das der Datenminimierung zugrunde liegende Prinzip sei es, dass persönliche Daten von Dritten nur verwendet werden dürfen, wenn sie relevant und notwendig seien, erläuterte Jourova. "Das hindert aber nicht daran, dass Daten weiter genutzt werden, insbesondere für wissenschaftliche Forschungszwecke", so Jourova. Die neue EU-Datenschutzverordnung werde das ausdrücklich zulassen. EU-Rat, -Parlament und -Kommission ringen derzeit in Brüssel um einen finalen Kompromiss der europäischen Datenschutzreform. Der erste Entwurf wurde 2012 vorgelegt. Diese sogenannten Trilogverhandlungen sollen noch im Dezember abgeschlossen werden. Vor allem die deutsche Seite aber spricht sich für eine weitere Schwächung des Prinzips der Datensparsamkeit aus. So kritisierte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel jüngst auf dem IT-Gipfel in Berlin: "Die Minimierung der Daten als oberstes Ziel ist das Gegenteil des Geschäftsmodells von Big Data". Und Bundeskanzlerin Angela Merkel forderte, Europa dürfe sich "die Verwendung von Big Data durch einen falschen rechtlichen Rahmen nicht selbst zerstören". Auch Jourova betonte, dass "Big Data" eine große Gelegenheit für Unternehmen sei. Nach Schätzungen werde der Wert der persönlichen Daten der europäischen Bürger bis 2020 auf fast eine Billion Euro jährlich steigen. Wenn diese Geschäftsmodelle aber Erfolg haben sollen und persönliche Daten betroffen seien, spiele auch das Thema Vertrauen eine zentrale Rolle. "Big Data Analysen beinhalten nicht immer persönliche Daten. Aber, wenn sie es tun, muss das Grundrecht auf Datenschutz respektiert werden", unterstrich die EU-Kommissarin. Die EU-Datenschutzverordnung werde deshalb auch das Konzept der "eingebauten Privatsphäre" enthalten. Das bedeute, dass Big Data Betreiber zu Beginn ihrer Projekte den Datenschutz mit einbauen. "Der Schutz der hohen europäischen Standards beim Datenschutz ist auch eine Geschäftsmöglichkeit, die wir nutzen müssen", sagte die EU-Kommissarin.
EU-Justizkommissarin: Neues Safe-Harbor -Abkommen mit den USA bis Ende Januar unter Dach und Fach
Osnabrück. EU-Justizkommissarin Vera Jourova will das neue Safe-Harbor-Abkommen mit den USA bis Ende Januar 2016 unter Dach und Fach bringen. Das kündigte Jourova in einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montag). Das alte Abkommen hatte der Europäische Gerichtshof Anfang Oktober für ungültig erklärt. "Zusammen mit unseren Partnern in den USA wollen wir sobald wie möglich einen neuen Rahmen mit starken Datenschutzklauseln für die transatlantischen Datenströme schaffen", so Jourova. Knackpunkt bei den Verhandlungen sei sicher der Zugriff öffentlicher US-Behörden auf Daten europäischer Bürger zu Zwecken der nationalen beziehungsweise öffentlichen Sicherheit und zur Strafverfolgung. "Hier brauchen wir Garantien, dass dieser Zugang den Prinzipien von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit entspricht, und dass es eine effektive richterliche Aufsicht gibt", betonte die EU-Kommissarin, die erst vor wenigen Tagen von Verhandlungen über eine neues Abkommen aus den USA zurückgekehrt ist. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass Einzelbeschwerden von EU-Bürgern stets bearbeitet und beigelegt würden, wenn US-Unternehmen die Datenschutzgrundsätze nicht beachten. "Unser Ziel ist es, dass europäische Datenschutzbehörden mit der amerikanischen Federal Trade Commission zusammenarbeiten können, die auf US-Seite für die Überwachung des künftigen Rahmenabkommens verantwortlich ist", erläuterte Jourova. Die deutschen Datenschutzbehörden - auch auf Länderebene - sollten dann eine wichtige Rolle spielen, um das reibungslose Funktionieren dieses künftigen Rahmens sicherzustellen. Eile ist auch deshalb geboten, weil das EuGH Urteil für Unternehmen schwerwiegende Folgen hat. Viele hatten sich bisher darauf verlassen, dass die Datenübermittlung in die USA aufgrund des Safe-Harbor- Abkommens unbedenklich sei. Das ist jetzt aber nicht mehr der Fall.
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