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Osnabrück (ots)

Richterbund: Einsatz von Hilfspolizisten führt nicht zu mehr Verurteilungen

Vorsitzender Gnisa: "Placebos für das Volk"

Osnabrück. Die deutschen Richter und Staatsanwälte halten den von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vorgeschlagenen Einsatz von Hilfspolizisten gegen die steigende Zahl von Wohnungseinbrüchen für verfehlt. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag) sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa: "Dies wird voraussichtlich nicht zu mehr Verurteilungen von Tätern führen." Wachpolizisten mit Kurzausbildung hätten keine Erfahrung bei der Ermittlungsarbeit und nicht die Befugnisse qualifizierter Polizisten. Der Verbandsvorsitzende warnte: "Der riesige Nachteil ist, dass diese Leute nicht ermitteln und keine verlässlichen Beweise zur Verurteilung von Tatverdächtigen sammeln können." Die Aufklärungsquote werde deshalb nicht wesentlich steigen. Gnisa sagte: "Der Einsatz von Hilfspolizisten wird der Justiz nicht weiterhelfen, sondern die Richter eher vor Probleme stellen."

Der Vorsitzende des Richterbundes wertet den Vorschlag als politisches Spielchen. "Das sind Placebos für das Volk. Die Politik will den Bürgern eine Sicherheit vorgaukeln, die tatsächlich nicht existiert." Über Jahre sei bei der Polizei Personal abgebaut worden, das nun fehle. "Für eine höhere Aufklärungsquote braucht man qualifizierte Polizisten", sagte Gnisa. Bundesweit wurden im vergangenen Jahr nur 15,2 Prozent aller von der Polizei registrierten Wohnungseinbrüche aufgeklärt.

Vom Einsatz privater Wachleute zum Schutz von Wohngebieten hält der Richterbund ebenfalls nichts. Gnisa sagte: "Das würde zu einem Nebeneinander von Polizei und privaten Sicherheitsdiensten führen und zu einer Erosion des Vertrauens in die Polizei." Man könne Einbruch nur mit qualifizierten Polizisten wirksam bekämpfen. "Alles andere ist ein Notnagel."

Der Deutsche Richterbund (DRB) ist der größte Berufsverband der Richter und Staatsanwälte in Deutschland und vertritt mehr als 16 000 Mitglieder, darunter Richterinnen und Richter aller Gerichtszweige sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

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