NOZ: NOZ: Medienrechtler: Sky-Kunden haben eindeutig Sonderkündigungsrecht
Osnabrück (ots)
Medienrechtler: Sky-Kunden haben eindeutig Sonderkündigungsrecht
Sender zeigt nicht mehr alle Spiele der 1. Fußballbundesliga - Jurist Solmecke verweist auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Senders
Osnabrück. Kunden des Bezahlsenders Sky haben nach Ansicht des Rechtsanwalts Christian Solmecke "eindeutig ein Sonderkündigungsrecht", solange der Pay-TV-Sender nicht alle Spiele der 1. Fußballbundesliga zeigt. Der auf Medienrecht spezialisierte Jurist verwies in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag) auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Senders: "Gemäß Ziffer 1.1.4 hat der Kunde immer dann ein Sonderkündigungsrecht, sofern der Inhalt einzelner Kanäle abgeändert oder angepasst werden muss, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, zum Beispiel bei Rechteverlust, erforderlich ist. Und dies ist genau der Fall."
Sky hatte in den vergangenen Jahren alle Spiele der 1. Fußballbundesliga live übertragen und mit dem Slogan "Alle Spiele, alle Tore" geworben. Wegen veränderter Übertragungsrechte zeigt der Pay-TV-Sender in neuen Saison 266 der 306 Spiele live. Die übrigen 40 Partien hatte sich Eurosport über die Muttergesellschaft Discovery gesichert. Sky und Discovery verhandeln seit Monaten über eine Zusammenarbeit. "Solange jedoch keine Einigung getroffen wurde, können Kunden den Bundesliga-Teil ihres Sky-Abonnements kündigen", sagte Solmecke.
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