NOZ: Klagewelle von Flüchtlingen: Bundesinnenminister fordert bessere Zusammenarbeit von Justiz und Bamf
Osnabrück (ots)
Klagewelle von Flüchtlingen: Bundesinnenminister fordert bessere Zusammenarbeit von Justiz und Bamf
De Maizière: Nur 25 Prozent der Klagen führen zu Änderung des Asylbescheids
Osnabrück. Angesichts der Klagewelle von abgelehnten Asylbewerbern hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Justiz und die Behörden zu einer besseren Zusammenarbeit aufgefordert. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) sagte der Minister: "Für mich ist entscheidend, dass die Verfahren und die Zusammenarbeit der Justiz mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) so effizient wie möglich gestaltet werden." Zu diesem Zweck sei sein Ministerium im engen Austausch mit den Verwaltungsgerichten, "um die praktischen und rechtlichen Probleme zu lösen." Das Bamf habe schon einiges getan, um auf Urteile und erfolgreiche Klagen besser reagieren zu können. So habe die Behörde mehr Personal im Prozessbereich eingesetzt und den Austausch von Prozessakten verbessert. Außerdem seien wichtige Verfahrenserleichterungen erreicht worden, um die Gerichte zu entlasten: "Mit dem Gesetz zur Durchsetzung der Ausreisepflicht haben wir die Möglichkeit zur erleichterten Klärung von grundsätzlichen Rechtsfragen eingeführt."
Immer mehr Flüchtlinge klagen auf den vollen Flüchtlingsstatus oder wehren sich dagegen, wenn das Bamf ihren Antrag ablehnt. Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter erwartet, dass sich in diesem Jahr die Zahl der Verfahren auf rund 200 000 verdoppeln wird. Zu der Frage, ob die Verwaltungsgerichte mehr Personal benötigten, wollte der Minister nichts sagen, dies sei Sache der Länder.
De Maizière verteidigte die Arbeit des Bamf und verwies darauf, dass nach einer aktuellen Statistik nur 25 Prozent der Klagen zu einer Änderung des Bamf-Bescheides führen, vor allem wegen der hohen Anzahl von Klagen syrischer Antragsteller. Häufig werde der Flüchtlingsstatus auch noch herabgestuft: "In vielen Fällen haben die Gerichte den Klägern in erster Instanz zunächst den höherwertigen Flüchtlingsschutz zuerkannt." In den meisten Fällen setze sich die Entscheidungspraxis des Bamf durch: "In Berufungsverfahren wurde die Entscheidungspraxis des Bundesamtes durch Obergerichte größtenteils bestätigt."
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