NOZ: Sozialverband VdK nennt Sanktionen gegen junge Hartz-IV-Empfänger skandalös
Osnabrück (ots)
Sozialverband VdK nennt Sanktionen gegen junge Hartz-IV-Empfänger skandalös
Präsidentin Bentele: Von sinkenden Zahlen nicht täuschen lassen
Osnabrück. Der Sozialverband VdK Deutschland hat davor gewarnt, sich von der leicht sinkenden Zahl von Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger täuschen zu lassen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", weiterhin werde eine beträchtliche Zahl der Leistungsbezieher von den Jobcentern sanktioniert statt gefördert. Nach den Sanktionen bleibe vielen Betroffenen oft noch nicht einmal ihr verfassungsrechtlich garantiertes sozio-kulturelles Existenzminimum. "Und schon dieses ist viel zu gering, um ein gutes und würdevolles Leben führen zu können", so Bentele.
Geradezu ein Skandal sind nach den Worten der VdK-Präsidentin die verschärften Sanktionen gegen junge Erwachsene: "Diese führen dazu, dass sie den Kontakt zum Jobcenter abbrechen und manchmal sogar wohnungslos werden. Eine erfolgreiche Vermittlung in eine Ausbildung oder Arbeit ist dann nicht mehr möglich." Stattdessen müssten die Ansprüche der Leistungsbezieher auf Qualifizierung, nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt und soziale Teilhabe ausgebaut und dauerhaft finanziert werden.
Nach den geltenden Gesetzen können jungen Menschen bis 25 bereits beim ersten Regelverstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, die Regelleistungen zu 100 Prozent gestrichen werden. Kommt innerhalb eines Jahres ein weiterer Pflichtverstoß hinzu, kann auch die Miete gekürzt werden.
Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist in den ersten sechs Monaten des Jahres leicht auf knapp 449.550 gesunken. Das waren rund 25.800 weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum, wie die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Nürnberg mitteilte. Die Sanktionsquote - also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - lag unverändert bei 3,1 Prozent. Mit 77,4 Prozent entfällt ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse - wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim Jobcenter ohne wichtige Gründe nicht wahrnimmt.
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