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NOZ: AfD-Antrag: Flüchtlingsbürgen sollen für Kosten aufkommen

Osnabrück (ots)

AfD-Antrag: Flüchtlingsbürgen sollen für Kosten aufkommen

Staat soll Bürgschaften vollstrecken - Bundesregierung: Fälle werden einzeln geprüft

Osnabrück. Die AfD im Bundestag will verhindern, dass der Staat die Kosten für sogenannte Flüchtlingsbürgschaften übernimmt. Die Fraktion hat einen Antrag unter dem Titel "Flüchtlingsbürgen zur Kasse bitten, Erstattungsforderungen durchsetzen" in den Bundestag eingebracht, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung". Der Antrag soll voraussichtlich am Donnerstag beraten werden. Es geht um einen zweistelligen Millionenbetrag, den die zuständigen Jobcenter zurückforderten.

Mit Blick auf den Bürgerkrieg in Syrien hatten 15 Bundesländer eigene Aufnahmeprogramme gestartet, um Flüchtlinge sicher ins Land zu holen. Voraussetzung war die Abgabe einer Bürgschaft durch in Deutschland lebende Verwandte oder Dritte. Diese verpflichteten sich damit, für Sozialleistungen geradezustehen. Offenbar wussten aber viele Bürgen nicht, welche Kosten auf sie zukommen. Sie wurden teils falsch beraten. Das haben zwischenzeitlich auch mehrere Gerichte festgestellt. Die Jobcenter verschickten Bescheide in teils fünfstelliger Höhe.

Ende Januar hatte sich die Bundesregierung mit Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen darauf geeinigt, die Bürgschaftskosten zu übernehmen, allerdings nicht generell, sondern nach vorheriger Prüfung des Einzelfalls. In den drei Bundesländern waren die meisten Bescheide aufgelaufen. Das Innenministerium in Hannover nennt eine Gesamtsumme von 15 Millionen Euro laut "NOZ". Bei den übrigen Ländern wird der Bund nach jetzigem Stand die Gesamtkosten übernehmen.

Laut Bundesarbeitsministerium wird die Agentur für Arbeit eine Weisung herausgeben, anhand derer Jobcenter entscheiden können, welche Bescheide nicht eingetrieben werden müssen. Voraussetzung dafür wären beispielsweise falsche Informationen durch die Behörden oder eine ausgebliebene Überprüfung, ob Bürgen überhaupt über ausreichend Geld verfügen.

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