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NOZ: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger werden auch für unter 25-Jährige deutlich entschärft

Osnabrück (ots)

Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger werden auch für unter 25-Jährige deutlich entschärft

Bundesarbeitsministerium verschickt Weisung an Jobcenter

Osnabrück. Die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger werden auch für unter 25-Jährige deutlich entschärft. Das geht nach Informationen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) aus der für Freitag anstehenden Weisung des Arbeitsministeriums zum Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts hervor.

Leistungsbeziehern unter 25 Jahren drohte in der Vergangenheit bei Pflichtverstößen im Extremfall die komplette Streichung des Regelsatzes. Diese Regelung war laut Arbeitsministerium ausdrücklich nicht Gegenstand des Urteils, mit dem das Verfassungsgericht die Sanktionsmöglichkeiten Anfang November deutlich eingeschränkt hatte. Trotzdem soll die Weisung an die Jobcenter nun auch für die Gruppe der jungen Leistungsbezieher gelten, wie das Ministerium auf Anfrage der "NOZ" mitteilte. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schließt demnach aus, "dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf". Dies gelte auch für die Fälle der unter 25-Jährigen, erklärte ein Sprecher. "Eine dementsprechende Weisung wird nach Abschluss des konsultatorischen Verfahrens am Freitag ergehen."

Mit der vom Ministerium und der Bundesagentur für Arbeit erarbeiteten Weisung wird geregelt, wie die Jobcenter das Urteil des Bundesverfassungsgerichts anzuwenden haben, bis eine gesetzliche Regelung dazu in Kraft tritt. Das Gericht hatte die bisherige Sanktionspraxis zum großen Teil gekippt. Demnach dürfen bei Pflichtverletzungen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden - bislang mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder sogar der komplette Wegfall der Leistungen sind laut Verfassungsgericht mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Mit seiner Stellungnahme dementierte das Arbeitsministerium zugleich einen Bericht, wonach es auch nach dem Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent ermöglichen wolle.

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