Bundeswehr bestätigt erste Anfragen aus den Landkreisen wegen Corona-Amtshilfe
Osnabrück (ots)
Bundeswehr bestätigt erste Anfragen aus den Landkreisen wegen Corona-Amtshilfe
Wehrbeauftragter Bartels: Streitkräfte eine "Reserve für alle Fälle" - Liegenschaften für Quarantäne begrenzt
Osnabrück. Angesichts der sich verschärfenden Corona-Krise in Deutschland erhält nun auch die Bundeswehr Bitten aus den Landkreisen um Unterstützung. "Es gibt vereinzelte Amtshilfeanfragen, dabei geht es beispielsweise um die Bereitstellung von Laborkapazitäten oder Quarantänezimmern", sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums auf Anfrage der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Zahl solcher Anfragen in der nächsten Zeit steigen könnte. "Die Einsatzbereitschaft der Sanitätsdienste der Bundeswehr zur zivilen Unterstützung ist aber sichergestellt", sagte der Sprecher.
"Die Bundeswehr bleibt eine Reserve für den Fall der Fälle, auf die die zivile Seite beispielsweise im Sanitätsbereich oder bei der Beschaffung von Schutzartikeln zurückgreifen kann. Sie kann Amtshilfe im Rahmen ihrer begrenzten Kapazitäten leisten", sagte der Wehrbeauftragte der Bundesregierung, Hans-Peter Bartels, im Gespräch mit der "NOZ". Als ein gelungenes Beispiel nannte der SPD-Politiker die Rückholaktion von Deutschen aus der chinesischen Notfallprovinz Wuhan und deren anschließende Quarantäneunterbringung in der Kaserne Germersheim. "Aber natürlich stehen für solche Quarantänefälle Liegenschaften nicht unbegrenzt zur Verfügung."
Der Wehrbeauftragte hält es angesichts der wachsenden Herausforderungen durch das Coronavirus nicht für nötig, die durch das Grundgesetz begrenzten Möglichkeiten für die Bundeswehr zum Einsatz im Inneren auszuweiten. "Ich sehe keine Notwendigkeit, eine neue Debatte um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren anzustoßen. Die Rechtslage ist ausreichend", sagte der SPD-Politiker der "NOZ".
Es sei Aufgabe der rund 300.000 Polizistinnen und Polizisten in Deutschland, auch in Ausnahmelagen die öffentliche Ordnung zu garantieren. Schon heute erlaube es das Grundgesetz, dass Soldaten der Bundeswehr beispielsweise bei Verkehrslenkung und -kontrolle unterstützend tätig werden könnten.
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